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Landesrecht-Navigator · BW

Feuerwehrrecht
in Baden-Württemberg.

Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg bildet den landesrechtlichen Ausgangspunkt für Organisation, Mitgliedschaft, Führung und Kostenersatz.

Zentrales Landesgesetz

Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

Amtliche Gesetzesfassung aufrufen

Organisation und Ausbildung

Feuerwehrstruktur in Baden-Württemberg

Die Angaben werden zentral gepflegt und zugleich für die bundesweiten Übersichten und öffentlichen Datenschnittstellen verwendet.

Feuerwehrführung

Führungsfunktionen in Baden-Württemberg

Führungsfunktionen aus Baden-Württembergbundesweit vergleichen

Kreis- oder Landkreisebene

  • Kreisbrandmeister

Nach § 23 Absatz 1 FwG BW bestellt jeder Landkreis einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister.

Unterstützende Kreisebene

  • Stellvertretender Kreisbrandmeister

Nach § 23 Absatz 1 FwG BW bestellt jeder Landkreis einen oder mehrere Stellvertreter des Kreisbrandmeisters.

Gemeinde- oder Stadtebene

  • Feuerwehrkommandant

Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg bezeichnet die Leitung der Gemeindefeuerwehr als Feuerwehrkommandant.

Orts- oder Einheitsebene

  • Abteilungskommandant

Bei einer Gliederung der Gemeindefeuerwehr in Einsatzabteilungen wird die örtliche Leitungsfunktion als Abteilungskommandant bezeichnet.

Die Gemeindefeuerwehr kann in Abteilungen gegliedert sein.

Quellenstatus: Vollständig redaktionell geprüft · geprüft am 2026-07-31
Amtliche und ergänzende Quellen

Typische Prüffelder

Darauf kommt es im Landesrecht regelmäßig an

Die konkrete Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und den örtlichen Regelungen.

  1. 01

    Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinde, Landkreis und Land

  2. 02

    Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

  3. 03

    Bestellung, Abberufung und Verantwortung von Führungskräften

  4. 04

    Freistellung, Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

  5. 05

    Kostenersatz, Satzungsrecht und Verwaltungsverfahren

Fachliche Vertiefung

Passende Fachartikel

Die Artikel erläutern zentrale Themen bundeslandübergreifend. Für die konkrete Anwendung ist anschließend das jeweilige Landesrecht heranzuziehen.

01Organisation der Freiwilligen Feuerwehr02Bestellung und Ernennung von Feuerwehrführungskräften03Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen04Freistellung für den Feuerwehrdienst05Kostenersatz für Feuerwehreinsätze06Anhörung vor belastenden Maßnahmen

Vor einer Entscheidung

Vier Ebenen gemeinsam prüfen

  1. 1
    Landesgesetz

    Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Zuständigkeit bestimmen.

  2. 2
    Verordnungen und Erlasse

    Ergänzende landesrechtliche Vorgaben und Vollzugshinweise berücksichtigen.

  3. 3
    Kommunale Regelungen

    Satzung, Dienstanweisungen und örtliche Zuständigkeitsordnung prüfen.

  4. 4
    Konkreter Sachverhalt

    Tatsachen, Beteiligte, Fristen und Verfahrensstand vollständig erfassen.

Konkreter Einzelfall

Landesrecht sicher anwenden

Bei Personalmaßnahmen, Satzungsfragen, Organisationsentscheidungen oder Kostenbescheiden müssen Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Sachverhalt sorgfältig zusammengeführt werden.