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Feuerwehrrecht
in Bayern.

In Bayern sind insbesondere das Bayerische Feuerwehrgesetz und seine Ausführungsbestimmungen gemeinsam zu prüfen.

Zentrales Landesgesetz

Bayerisches Feuerwehrgesetz

Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

Amtliche Gesetzesfassung aufrufen

Organisation und Ausbildung

Feuerwehrstruktur in Bayern

Die Angaben werden zentral gepflegt und zugleich für die bundesweiten Übersichten und öffentlichen Datenschnittstellen verwendet.

Feuerwehrführung

Führungsfunktionen in Bayern

Führungsfunktionen aus Bayernbundesweit vergleichen

Kreis- oder Landkreisebene

  • Kreisbrandrat
  • in kreisfreien Städten: Stadtbrandrat

Die Zuordnung wird durch die hinterlegten Quellen und die dokumentierte Organisationsstruktur gestützt.

Unterstützende Kreisebene

  • Kreisbrandinspektor
  • Kreisbrandmeister
  • in kreisfreien Städten: Stadtbrandinspektor und Stadtbrandmeister

Die Zuordnung wird durch die hinterlegten Quellen und die dokumentierte Organisationsstruktur gestützt.

Gemeinde- oder Stadtebene

  • Feuerwehrkommandant

Die Zuordnung wird durch die hinterlegten Quellen und die dokumentierte Organisationsstruktur gestützt.

Orts- oder Einheitsebene

  • Kommandant
  • örtlich geregelte Führung

Die Zuordnung wird durch die hinterlegten Quellen und die dokumentierte Organisationsstruktur gestützt.

Der Kreisbrandrat ist die Spitzenfunktion auf Kreisebene.

Quellenstatus: Vollständig redaktionell geprüft · geprüft am 2026-07-30

Zentrale Ausbildung

Feuerwehrschulen und Ausbildungseinrichtungen

Gesamtübersicht

Bayern unterhält drei Staatliche Feuerwehrschulen.

Staatliche Feuerwehrschule Geretsried

SFS Geretsried
Verantwortliche Stelle
Freistaat Bayern
Hauptstandort
Geretsried
Offizielle Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried

Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

SFS Regensburg
Verantwortliche Stelle
Freistaat Bayern
Hauptstandort
Lappersdorf bei Regensburg
Offizielle Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg

Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

SFS Würzburg
Verantwortliche Stelle
Freistaat Bayern
Hauptstandort
Würzburg
Offizielle Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg

Typische Prüffelder

Darauf kommt es im Landesrecht regelmäßig an

Die konkrete Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und den örtlichen Regelungen.

  1. 01

    Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinde, Landkreis und Land

  2. 02

    Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

  3. 03

    Bestellung, Abberufung und Verantwortung von Führungskräften

  4. 04

    Freistellung, Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

  5. 05

    Kostenersatz, Satzungsrecht und Verwaltungsverfahren

Fachliche Vertiefung

Passende Fachartikel

Die Artikel erläutern zentrale Themen bundeslandübergreifend. Für die konkrete Anwendung ist anschließend das jeweilige Landesrecht heranzuziehen.

01Organisation der Freiwilligen Feuerwehr02Bestellung und Ernennung von Feuerwehrführungskräften03Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen04Freistellung für den Feuerwehrdienst05Kostenersatz für Feuerwehreinsätze06Anhörung vor belastenden Maßnahmen

Vor einer Entscheidung

Vier Ebenen gemeinsam prüfen

  1. 1
    Landesgesetz

    Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Zuständigkeit bestimmen.

  2. 2
    Verordnungen und Erlasse

    Ergänzende landesrechtliche Vorgaben und Vollzugshinweise berücksichtigen.

  3. 3
    Kommunale Regelungen

    Satzung, Dienstanweisungen und örtliche Zuständigkeitsordnung prüfen.

  4. 4
    Konkreter Sachverhalt

    Tatsachen, Beteiligte, Fristen und Verfahrensstand vollständig erfassen.

Konkreter Einzelfall

Landesrecht sicher anwenden

Bei Personalmaßnahmen, Satzungsfragen, Organisationsentscheidungen oder Kostenbescheiden müssen Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Sachverhalt sorgfältig zusammengeführt werden.