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Landesrecht-Navigator · BE

Feuerwehrrecht
in Berlin.

Das Berliner Feuerwehrrecht ist durch die besondere Organisation der Berliner Feuerwehr als Landesbehörde geprägt.

Zentrales Landesgesetz

Feuerwehrgesetz Berlin

Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

Amtliche Gesetzesfassung aufrufen

Organisation und Ausbildung

Feuerwehrstruktur in Berlin

Die Angaben werden zentral gepflegt und zugleich für die bundesweiten Übersichten und öffentlichen Datenschnittstellen verwendet.

Feuerwehrführung

Führungsfunktionen in Berlin

Führungsfunktionen aus Berlinbundesweit vergleichen

Kreis- oder Landkreisebene

    Berlin ist ein Stadtstaat und besitzt keine mit einem Landkreis vergleichbare Verwaltungsebene.

    Unterstützende Kreisebene

    • Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehren
    • Ständiger Vertreter des Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren

    Der Landesbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehren vertritt die Belange der Berliner Freiwilligen Feuerwehren auf Landesebene. Diese Funktion ist wegen der Stadtstaatenstruktur keine unmittelbare Entsprechung einer Kreisbrandmeisterfunktion.

    Gemeinde- oder Stadtebene

    • Landesbranddirektor
    • Ständiger Vertreter des Landesbranddirektors

    Der Landesbranddirektor leitet die zentral organisierte Berliner Feuerwehr im gesamten Stadtgebiet. Eine davon getrennte kommunale Feuerwehrleitung besteht nicht.

    Orts- oder Einheitsebene

    • Wehrleiter FF
    • Stellvertretender Wehrleiter

    Die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren werden durch Wehrleiterinnen oder Wehrleiter sowie deren Stellvertretungen geführt.

    Berlin ist als Stadtstaat zentral organisiert. Die Vergleichsebenen werden deshalb anhand der Behördenleitung, der landesweiten Vertretung der Freiwilligen Feuerwehren und der örtlichen Wehrleitungen abgebildet.

    Quellenstatus: Vollständig redaktionell geprüft · geprüft am 2026-07-31
    Amtliche und ergänzende Quellen

    Typische Prüffelder

    Darauf kommt es im Landesrecht regelmäßig an

    Die konkrete Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und den örtlichen Regelungen.

    1. 01

      Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinde, Landkreis und Land

    2. 02

      Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

    3. 03

      Bestellung, Abberufung und Verantwortung von Führungskräften

    4. 04

      Freistellung, Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

    5. 05

      Kostenersatz, Satzungsrecht und Verwaltungsverfahren

    Fachliche Vertiefung

    Passende Fachartikel

    Die Artikel erläutern zentrale Themen bundeslandübergreifend. Für die konkrete Anwendung ist anschließend das jeweilige Landesrecht heranzuziehen.

    01Organisation der Freiwilligen Feuerwehr02Bestellung und Ernennung von Feuerwehrführungskräften03Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen04Freistellung für den Feuerwehrdienst05Kostenersatz für Feuerwehreinsätze06Anhörung vor belastenden Maßnahmen

    Vor einer Entscheidung

    Vier Ebenen gemeinsam prüfen

    1. 1
      Landesgesetz

      Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Zuständigkeit bestimmen.

    2. 2
      Verordnungen und Erlasse

      Ergänzende landesrechtliche Vorgaben und Vollzugshinweise berücksichtigen.

    3. 3
      Kommunale Regelungen

      Satzung, Dienstanweisungen und örtliche Zuständigkeitsordnung prüfen.

    4. 4
      Konkreter Sachverhalt

      Tatsachen, Beteiligte, Fristen und Verfahrensstand vollständig erfassen.

    Konkreter Einzelfall

    Landesrecht sicher anwenden

    Bei Personalmaßnahmen, Satzungsfragen, Organisationsentscheidungen oder Kostenbescheiden müssen Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Sachverhalt sorgfältig zusammengeführt werden.