Bundesländer

Bundesweiter Vergleich

Führungsfunktionen der Feuerwehr
nach Bundesland

Kreisbrandrat, Kreisbrandmeister, Kreisfeuerwehrinspekteur, Feuerwehrkommandant, Wehrleiter oder Wehrführer: Die Länder verwenden unterschiedliche Bezeichnungen und Strukturen. Wählen Sie ein Bundesland als Referenz und vergleichen Sie die typischen Funktionsbezeichnungen auf derselben organisatorischen Ebene.

Referenz festlegen

Welches Bundesland möchten Sie betrachten und womit möchten Sie es vergleichen?

Wählen Sie zunächst das Bundesland, das Sie betrachten möchten. Anschließend legen Sie ein Referenz-Bundesland und die gewünschte Organisationsebene fest.

Ausgewählte Referenz

Führungsfunktionen in Hessen

Landesrecht öffnen
Kreisebene
  • Kreisbrandinspektor
Unterstützende Kreisebene
  • Kreisbrandmeister
Gemeindeebene
  • Gemeindebrandinspektor
  • Stadtbrandinspektor
Ortsebene
  • Wehrführer

In der ursprünglichen Arbeitsgrundlage diente Hessen als Referenzsystem.

Vergleich aller Länder

Typische Bezeichnungen auf vergleichbaren Ebenen

Das Referenzland wird farblich und semantisch hervorgehoben. Stadtstaaten und besondere Verwaltungsstrukturen können nicht vollständig in das Raster der Flächenländer eingeordnet werden.

BundeslandKreisebeneUnterstützende KreisebeneGemeindeebeneOrtsebene
BWBaden-Württemberg
  • Kreisbrandmeister
  • Stellvertretender Kreisbrandmeister
  • Feuerwehrkommandant
  • Abteilungskommandant
BYBayern
  • Kreisbrandrat
  • in kreisfreien Städten: Stadtbrandrat
  • Kreisbrandinspektor
  • Kreisbrandmeister
  • in kreisfreien Städten: Stadtbrandinspektor und Stadtbrandmeister
  • Feuerwehrkommandant
  • Kommandant
  • örtlich geregelte Führung
BEBerlin
    • Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehren
    • Ständiger Vertreter des Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren
    • Landesbranddirektor
    • Ständiger Vertreter des Landesbranddirektors
    • Wehrleiter FF
    • Stellvertretender Wehrleiter
    BBBrandenburg
    • Kreisbrandmeister
    • Stellvertretender Kreisbrandmeister
    • Wehrführer der öffentlichen Feuerwehr
    • Ortswehrführer
    HBBremen
        • Leitung der Feuerwehr der Stadtgemeinde
        • bei Freiwilligen Feuerwehren: Bereichsführung
        • Bereitschaftsführung
        HHHamburg
          • Landesbereichsführer
          • Bereichsführer
          • Feuerwehrleitung der Feuerwehr Hamburg
          • Landesbereichsführer der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg
          • Wehrführer
          • Erster Hauptbrandmeister zur Unterstützung der Wehrführung
          HEHessen
          • Kreisbrandinspektor
          • Kreisbrandmeister
          • Gemeindebrandinspektor
          • Stadtbrandinspektor
          • Wehrführer
          MVMecklenburg-Vorpommern
          • Kreiswehrführer
          • Stadtwehrführer in kreisfreien Städten
          • Amtswehrführer
          • Stellvertretender Amtswehrführer
          • Gemeindewehrführer
          • Ortswehrführer
          NINiedersachsen
          • Kreisbrandmeister
          • Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren
          • Gemeindebrandmeister
          • Stadtbrandmeister
          • Ortsbrandmeister
          NWNordrhein-Westfalen
          • Kreisbrandmeister
          • Stellvertretender Kreisbrandmeister
          • Bezirksbrandmeister auf Regierungsbezirksebene
          • Leiterin oder Leiter der Feuerwehr
          • örtlich teils weiterhin Wehrführer als traditionelle Bezeichnung
          • Einheitsführung nach der kommunalen Organisation
          RPRheinland-Pfalz
          • Brand- und Katastrophenschutzinspekteur
          • Vertreter des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs
          • Wehrleiter
          • Wehrführer
          SLSaarland
          • Brandinspekteur des Landkreises
          • Brandinspekteur im Regionalverband Saarbrücken
          • Kreisbrandmeister
          • Regionalverbandsbrandmeister
          • Wehrführer der Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr
          • Löschbezirksführer
          SNSachsen
          • Kreisbrandmeister
          • Stellvertretender Kreisbrandmeister
          • Gemeindewehrleiter
          • Ortswehrleiter
          STSachsen-Anhalt
          • Kreisbrandmeister
          • Abschnittsleiter
          • Gemeindewehrleiter
          • Stadtwehrleiter
          • Ortswehrleiter
          SHSchleswig-Holstein
          • Kreiswehrführer
          • in kreisfreien Städten: Stadtwehrführer
          • Stellvertretende Kreis- oder Stadtwehrführung
          • Amtswehrführung
          • Gemeindewehrführer
          • Ortswehrführer
          THThüringen
          • Kreisbrandinspektor
          • Kreisbrandmeister
          • Gemeindebrandmeister
          • Stadtbrandmeister
          • Wehrführer der Ortsteilfeuerwehr

          Kompakte Ansicht

          Bundesländer einzeln öffnen

          BWBaden-Württemberg

          Kreis- oder Landkreisebene

          • Kreisbrandmeister

          Unterstützende Kreisebene

          • Stellvertretender Kreisbrandmeister

          Gemeinde- oder Stadtebene

          • Feuerwehrkommandant

          Orts- oder Einheitsebene

          • Abteilungskommandant

          Die Gemeindefeuerwehr kann in Abteilungen gegliedert sein.

          Feuerwehrrecht in Baden-Württemberg
          BYBayern

          Kreis- oder Landkreisebene

          • Kreisbrandrat
          • in kreisfreien Städten: Stadtbrandrat

          Unterstützende Kreisebene

          • Kreisbrandinspektor
          • Kreisbrandmeister
          • in kreisfreien Städten: Stadtbrandinspektor und Stadtbrandmeister

          Gemeinde- oder Stadtebene

          • Feuerwehrkommandant

          Orts- oder Einheitsebene

          • Kommandant
          • örtlich geregelte Führung

          Der Kreisbrandrat ist die Spitzenfunktion auf Kreisebene.

          Feuerwehrrecht in Bayern
          BEBerlin

          Kreis- oder Landkreisebene

            Unterstützende Kreisebene

            • Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehren
            • Ständiger Vertreter des Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren

            Gemeinde- oder Stadtebene

            • Landesbranddirektor
            • Ständiger Vertreter des Landesbranddirektors

            Orts- oder Einheitsebene

            • Wehrleiter FF
            • Stellvertretender Wehrleiter

            Berlin ist als Stadtstaat zentral organisiert. Die Vergleichsebenen werden deshalb anhand der Behördenleitung, der landesweiten Vertretung der Freiwilligen Feuerwehren und der örtlichen Wehrleitungen abgebildet.

            Feuerwehrrecht in Berlin
            BBBrandenburg

            Kreis- oder Landkreisebene

            • Kreisbrandmeister

            Unterstützende Kreisebene

            • Stellvertretender Kreisbrandmeister

            Gemeinde- oder Stadtebene

            • Wehrführer der öffentlichen Feuerwehr

            Orts- oder Einheitsebene

            • Ortswehrführer

            Unterschieden werden insbesondere Wehrführer und Ortswehrführer.

            Feuerwehrrecht in Brandenburg
            HBBremen

            Kreis- oder Landkreisebene

              Unterstützende Kreisebene

                Gemeinde- oder Stadtebene

                • Leitung der Feuerwehr der Stadtgemeinde
                • bei Freiwilligen Feuerwehren: Bereichsführung

                Orts- oder Einheitsebene

                • Bereitschaftsführung

                Stadtstaat mit besonderer Verwaltungs- und Feuerwehrstruktur.

                Feuerwehrrecht in Bremen
                HHHamburg

                Kreis- oder Landkreisebene

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Landesbereichsführer
                  • Bereichsführer

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Feuerwehrleitung der Feuerwehr Hamburg
                  • Landesbereichsführer der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Wehrführer
                  • Erster Hauptbrandmeister zur Unterstützung der Wehrführung

                  Hamburg ist als Stadtstaat zentral organisiert. Die Freiwilligen Feuerwehren bilden gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die Verwaltungseinheit Feuerwehr Hamburg und verfügen zugleich über eine hierarchische Selbstverwaltungsstruktur.

                  Feuerwehrrecht in Hamburg
                  HEHessenReferenzland

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Kreisbrandinspektor

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Kreisbrandmeister

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Gemeindebrandinspektor
                  • Stadtbrandinspektor

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Wehrführer

                  In der ursprünglichen Arbeitsgrundlage diente Hessen als Referenzsystem.

                  Feuerwehrrecht in Hessen
                  MVMecklenburg-Vorpommern

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Kreiswehrführer
                  • Stadtwehrführer in kreisfreien Städten

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Amtswehrführer
                  • Stellvertretender Amtswehrführer

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Gemeindewehrführer

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Ortswehrführer

                  Seit dem 23. Juli 2026 unterscheidet das BrSchG M-V zwischen Gemeinde- und Ortswehrführung, Amtswehrführung sowie Kreis- und Stadtwehrführung. Die Amtswehrführung bildet das Bindeglied zwischen Kreiswehrführung und den Gemeindewehrführungen.

                  Feuerwehrrecht in Mecklenburg-Vorpommern
                  NINiedersachsen

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Kreisbrandmeister

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Gemeindebrandmeister
                  • Stadtbrandmeister

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Ortsbrandmeister

                  Gestufte Struktur mit unterschiedlichen Brandmeisterfunktionen.

                  Feuerwehrrecht in Niedersachsen
                  NWNordrhein-Westfalen

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Kreisbrandmeister

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Stellvertretender Kreisbrandmeister
                  • Bezirksbrandmeister auf Regierungsbezirksebene

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Leiterin oder Leiter der Feuerwehr
                  • örtlich teils weiterhin Wehrführer als traditionelle Bezeichnung

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Einheitsführung nach der kommunalen Organisation

                  Das Gesetz verwendet auf Gemeindeebene den neutralen Begriff Leitung der Feuerwehr.

                  Feuerwehrrecht in Nordrhein-Westfalen
                  RPRheinland-Pfalz

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Brand- und Katastrophenschutzinspekteur

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Vertreter des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Wehrleiter

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Wehrführer

                  Das seit Juni 2025 geltende LBKG verwendet auf Kreis- und kreisfreier Stadtebene die Funktion des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs. Auf kommunaler Ebene wird zwischen Wehrleitung und Wehrführung unterschieden.

                  Feuerwehrrecht in Rheinland-Pfalz
                  SLSaarland

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Brandinspekteur des Landkreises
                  • Brandinspekteur im Regionalverband Saarbrücken

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Kreisbrandmeister
                  • Regionalverbandsbrandmeister

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Wehrführer der Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Löschbezirksführer

                  Der Brandinspekteur nimmt die feuerwehrfachliche Funktion auf Landkreis- beziehungsweise Regionalverbandsebene wahr. Unterstützt und vertreten wird er durch Kreisbrandmeister beziehungsweise im Regionalverband Saarbrücken durch Regionalverbandsbrandmeister. Der Landesbrandinspekteur ist eine darüberliegende Landesfunktion und wird deshalb nicht als Kreisfunktion dargestellt.

                  Feuerwehrrecht in Saarland
                  SNSachsen

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Kreisbrandmeister

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Stellvertretender Kreisbrandmeister

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Gemeindewehrleiter

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Ortswehrleiter

                  Das SächsBRKG verwendet als gesetzliche Funktionsbezeichnungen Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und Kreisbrandmeister. Eine gesonderte gesetzliche Bezeichnung Stadtwehrleiter wird in der Vergleichsdarstellung nicht geführt.

                  Feuerwehrrecht in Sachsen
                  STSachsen-Anhalt

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Kreisbrandmeister

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Abschnittsleiter

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Gemeindewehrleiter
                  • Stadtwehrleiter

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Ortswehrleiter

                  Auf Gemeinde- und Ortsebene werden Wehrleiter-Bezeichnungen verwendet.

                  Feuerwehrrecht in Sachsen-Anhalt
                  SHSchleswig-Holstein

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Kreiswehrführer
                  • in kreisfreien Städten: Stadtwehrführer

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Stellvertretende Kreis- oder Stadtwehrführung
                  • Amtswehrführung

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Gemeindewehrführer

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Ortswehrführer

                  Zwischen Kreis und Gemeinde kann zusätzlich die Amtsebene bestehen.

                  Feuerwehrrecht in Schleswig-Holstein
                  THThüringen

                  Kreis- oder Landkreisebene

                  • Kreisbrandinspektor

                  Unterstützende Kreisebene

                  • Kreisbrandmeister

                  Gemeinde- oder Stadtebene

                  • Gemeindebrandmeister
                  • Stadtbrandmeister

                  Orts- oder Einheitsebene

                  • Wehrführer der Ortsteilfeuerwehr

                  Das zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene ThürBKG verwendet auf Gemeindeebene die Bezeichnung Gemeindebrandmeister beziehungsweise in Städten Stadtbrandmeister. Ortsteilfeuerwehren werden durch Wehrführer geleitet.

                  Feuerwehrrecht in Thüringen

                  Quellenstand und Grenzen

                  Vergleichende Arbeitsgrundlage, keine vollständige Rechtsprüfung

                  Die Zuordnung erfolgt ausschließlich nach einer vergleichbaren organisatorischen Ebene. Sie bedeutet keine rechtliche Gleichstellung der Funktionen. Maßgeblich sind das jeweils geltende Landesrecht sowie kommunale Satzungen, Dienstordnungen und Organisationsregelungen.

                  Die Ausgangstabelle enthält für einen Teil der Bundesländer bereits konkrete Quellen. Länder ohne Einzelquelle sind ausdrücklich als noch redaktionell zu prüfen gekennzeichnet.