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Landesrecht-Navigator · HH

Feuerwehrrecht
in Hamburg.

Das Hamburger Feuerwehrrecht ist auf die Organisation der Feuerwehr in einem Stadtstaat zugeschnitten.

Zentrales Landesgesetz

Hamburgisches Feuerwehrgesetz

Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

Amtliche Gesetzesfassung aufrufen

Organisation und Ausbildung

Feuerwehrstruktur in Hamburg

Die Angaben werden zentral gepflegt und zugleich für die bundesweiten Übersichten und öffentlichen Datenschnittstellen verwendet.

Feuerwehrführung

Führungsfunktionen in Hamburg

Führungsfunktionen aus Hamburgbundesweit vergleichen

Kreis- oder Landkreisebene

    Hamburg ist ein Stadtstaat und besitzt keine mit einem Landkreis vergleichbare Verwaltungsebene.

    Unterstützende Kreisebene

    • Landesbereichsführer
    • Bereichsführer

    Die Landesbereichsführung und die Bereichsführungen bilden die überörtlichen Führungsebenen der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg. Sie entsprechen wegen der Stadtstaatenstruktur nicht unmittelbar einer Kreisführung eines Flächenlandes.

    Gemeinde- oder Stadtebene

    • Feuerwehrleitung der Feuerwehr Hamburg
    • Landesbereichsführer der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg

    Die Feuerwehr Hamburg wird zentral durch die Feuerwehrleitung geführt. Innerhalb dieser Gesamtorganisation leitet der Landesbereichsführer die Freiwillige Feuerwehr Hamburg.

    Orts- oder Einheitsebene

    • Wehrführer
    • Erster Hauptbrandmeister zur Unterstützung der Wehrführung

    Eine örtliche Freiwillige Feuerwehr wird durch eine Wehrführerin oder einen Wehrführer geleitet. Die Wehrführung wird durch eine Erste Hauptbrandmeisterin oder einen Ersten Hauptbrandmeister unterstützt.

    Hamburg ist als Stadtstaat zentral organisiert. Die Freiwilligen Feuerwehren bilden gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die Verwaltungseinheit Feuerwehr Hamburg und verfügen zugleich über eine hierarchische Selbstverwaltungsstruktur.

    Quellenstatus: Vollständig redaktionell geprüft · geprüft am 2026-07-31
    Amtliche und ergänzende Quellen

    Typische Prüffelder

    Darauf kommt es im Landesrecht regelmäßig an

    Die konkrete Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und den örtlichen Regelungen.

    1. 01

      Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinde, Landkreis und Land

    2. 02

      Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

    3. 03

      Bestellung, Abberufung und Verantwortung von Führungskräften

    4. 04

      Freistellung, Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

    5. 05

      Kostenersatz, Satzungsrecht und Verwaltungsverfahren

    Fachliche Vertiefung

    Passende Fachartikel

    Die Artikel erläutern zentrale Themen bundeslandübergreifend. Für die konkrete Anwendung ist anschließend das jeweilige Landesrecht heranzuziehen.

    01Organisation der Freiwilligen Feuerwehr02Bestellung und Ernennung von Feuerwehrführungskräften03Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen04Freistellung für den Feuerwehrdienst05Kostenersatz für Feuerwehreinsätze06Anhörung vor belastenden Maßnahmen

    Vor einer Entscheidung

    Vier Ebenen gemeinsam prüfen

    1. 1
      Landesgesetz

      Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Zuständigkeit bestimmen.

    2. 2
      Verordnungen und Erlasse

      Ergänzende landesrechtliche Vorgaben und Vollzugshinweise berücksichtigen.

    3. 3
      Kommunale Regelungen

      Satzung, Dienstanweisungen und örtliche Zuständigkeitsordnung prüfen.

    4. 4
      Konkreter Sachverhalt

      Tatsachen, Beteiligte, Fristen und Verfahrensstand vollständig erfassen.

    Konkreter Einzelfall

    Landesrecht sicher anwenden

    Bei Personalmaßnahmen, Satzungsfragen, Organisationsentscheidungen oder Kostenbescheiden müssen Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Sachverhalt sorgfältig zusammengeführt werden.