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Landesrecht-Navigator · MV

Feuerwehrrecht
in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Landesrecht regelt kommunale Gefahrenabwehr, Feuerwehrorganisation und überörtliche Hilfeleistung.

Zentrales Landesgesetz

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

Amtliche Gesetzesfassung aufrufen

Organisation und Ausbildung

Feuerwehrstruktur in Mecklenburg-Vorpommern

Die Angaben werden zentral gepflegt und zugleich für die bundesweiten Übersichten und öffentlichen Datenschnittstellen verwendet.

Feuerwehrführung

Führungsfunktionen in Mecklenburg-Vorpommern

Führungsfunktionen aus Mecklenburg-Vorpommernbundesweit vergleichen

Kreis- oder Landkreisebene

  • Kreiswehrführer
  • Stadtwehrführer in kreisfreien Städten

§ 16 BrSchG M-V regelt die Kreiswehrführung. In kreisfreien Städten gelten die Vorschriften entsprechend für die Stadtwehrführung.

Unterstützende Kreisebene

  • Amtswehrführer
  • Stellvertretender Amtswehrführer

Die nach § 12a BrSchG M-V gewählte Amtswehrführung bildet das Bindeglied zwischen Kreiswehrführung und Gemeindewehrführungen. Daneben wird mindestens eine Stellvertretung der Amtswehrführung gewählt.

Gemeinde- oder Stadtebene

  • Gemeindewehrführer

Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wählen nach § 12 BrSchG M-V eine Gemeindewehrführung und mindestens eine Stellvertretung.

Orts- oder Einheitsebene

  • Ortswehrführer

Für Ortswehren sieht § 12 BrSchG M-V eine Ortswehrführung und mindestens eine Stellvertretung vor.

Seit dem 23. Juli 2026 unterscheidet das BrSchG M-V zwischen Gemeinde- und Ortswehrführung, Amtswehrführung sowie Kreis- und Stadtwehrführung. Die Amtswehrführung bildet das Bindeglied zwischen Kreiswehrführung und den Gemeindewehrführungen.

Quellenstatus: Vollständig redaktionell geprüft · geprüft am 2026-07-31
Amtliche und ergänzende Quellen

Typische Prüffelder

Darauf kommt es im Landesrecht regelmäßig an

Die konkrete Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und den örtlichen Regelungen.

  1. 01

    Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinde, Landkreis und Land

  2. 02

    Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

  3. 03

    Bestellung, Abberufung und Verantwortung von Führungskräften

  4. 04

    Freistellung, Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

  5. 05

    Kostenersatz, Satzungsrecht und Verwaltungsverfahren

Fachliche Vertiefung

Passende Fachartikel

Die Artikel erläutern zentrale Themen bundeslandübergreifend. Für die konkrete Anwendung ist anschließend das jeweilige Landesrecht heranzuziehen.

01Organisation der Freiwilligen Feuerwehr02Bestellung und Ernennung von Feuerwehrführungskräften03Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen04Freistellung für den Feuerwehrdienst05Kostenersatz für Feuerwehreinsätze06Anhörung vor belastenden Maßnahmen

Vor einer Entscheidung

Vier Ebenen gemeinsam prüfen

  1. 1
    Landesgesetz

    Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Zuständigkeit bestimmen.

  2. 2
    Verordnungen und Erlasse

    Ergänzende landesrechtliche Vorgaben und Vollzugshinweise berücksichtigen.

  3. 3
    Kommunale Regelungen

    Satzung, Dienstanweisungen und örtliche Zuständigkeitsordnung prüfen.

  4. 4
    Konkreter Sachverhalt

    Tatsachen, Beteiligte, Fristen und Verfahrensstand vollständig erfassen.

Konkreter Einzelfall

Landesrecht sicher anwenden

Bei Personalmaßnahmen, Satzungsfragen, Organisationsentscheidungen oder Kostenbescheiden müssen Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Sachverhalt sorgfältig zusammengeführt werden.