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Feuerwehrrecht
in Rheinland-Pfalz.

Das rheinland-pfälzische Brand- und Katastrophenschutzrecht ordnet Aufgaben, Organisation und Mitwirkung der Feuerwehren.

Zentrales Landesgesetz

Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz

Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

Amtliche Gesetzesfassung aufrufen

Organisation und Ausbildung

Feuerwehrstruktur in Rheinland-Pfalz

Die Angaben werden zentral gepflegt und zugleich für die bundesweiten Übersichten und öffentlichen Datenschnittstellen verwendet.

Feuerwehrführung

Führungsfunktionen in Rheinland-Pfalz

Führungsfunktionen aus Rheinland-Pfalzbundesweit vergleichen

Kreis- oder Landkreisebene

  • Brand- und Katastrophenschutzinspekteur

Die Landrätin oder der Landrat bestellt einen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur für den Landkreis. In kreisfreien Städten erfolgt die Bestellung durch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister.

Unterstützende Kreisebene

  • Vertreter des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs

Für den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur werden nach § 26 LBKG eine oder mehrere haupt- oder ehrenamtliche Vertretungen bestellt.

Gemeinde- oder Stadtebene

  • Wehrleiter

Die Wehrleiterin oder der Wehrleiter leitet die Feuerwehr auf der Ebene der Verbandsgemeinde, verbandsfreien Gemeinde oder Stadt.

Orts- oder Einheitsebene

  • Wehrführer

Die Wehrführerin oder der Wehrführer führt die jeweilige örtliche Feuerwehreinheit.

Das seit Juni 2025 geltende LBKG verwendet auf Kreis- und kreisfreier Stadtebene die Funktion des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs. Auf kommunaler Ebene wird zwischen Wehrleitung und Wehrführung unterschieden.

Quellenstatus: Vollständig redaktionell geprüft · geprüft am 2026-07-31
Amtliche und ergänzende Quellen

Typische Prüffelder

Darauf kommt es im Landesrecht regelmäßig an

Die konkrete Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und den örtlichen Regelungen.

  1. 01

    Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinde, Landkreis und Land

  2. 02

    Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

  3. 03

    Bestellung, Abberufung und Verantwortung von Führungskräften

  4. 04

    Freistellung, Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

  5. 05

    Kostenersatz, Satzungsrecht und Verwaltungsverfahren

Fachliche Vertiefung

Passende Fachartikel

Die Artikel erläutern zentrale Themen bundeslandübergreifend. Für die konkrete Anwendung ist anschließend das jeweilige Landesrecht heranzuziehen.

01Organisation der Freiwilligen Feuerwehr02Bestellung und Ernennung von Feuerwehrführungskräften03Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen04Freistellung für den Feuerwehrdienst05Kostenersatz für Feuerwehreinsätze06Anhörung vor belastenden Maßnahmen

Vor einer Entscheidung

Vier Ebenen gemeinsam prüfen

  1. 1
    Landesgesetz

    Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Zuständigkeit bestimmen.

  2. 2
    Verordnungen und Erlasse

    Ergänzende landesrechtliche Vorgaben und Vollzugshinweise berücksichtigen.

  3. 3
    Kommunale Regelungen

    Satzung, Dienstanweisungen und örtliche Zuständigkeitsordnung prüfen.

  4. 4
    Konkreter Sachverhalt

    Tatsachen, Beteiligte, Fristen und Verfahrensstand vollständig erfassen.

Konkreter Einzelfall

Landesrecht sicher anwenden

Bei Personalmaßnahmen, Satzungsfragen, Organisationsentscheidungen oder Kostenbescheiden müssen Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Sachverhalt sorgfältig zusammengeführt werden.