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Feuerwehrrecht
in Saarland.

Im Saarland bildet das Brand- und Katastrophenschutzgesetz den Rahmen für kommunale Feuerwehren und ihre Angehörigen.

Zentrales Landesgesetz

Saarländisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

Amtliche Gesetzesfassung aufrufen

Organisation und Ausbildung

Feuerwehrstruktur in Saarland

Die Angaben werden zentral gepflegt und zugleich für die bundesweiten Übersichten und öffentlichen Datenschnittstellen verwendet.

Feuerwehrführung

Führungsfunktionen in Saarland

Führungsfunktionen aus Saarlandbundesweit vergleichen

Kreis- oder Landkreisebene

  • Brandinspekteur des Landkreises
  • Brandinspekteur im Regionalverband Saarbrücken

§ 31 SBKG bestimmt den Brandinspekteur als feuerwehrtechnischen Beauftragten und Berater des Landrats. Die entsprechende Funktion besteht auch im Regionalverband Saarbrücken.

Unterstützende Kreisebene

  • Kreisbrandmeister
  • Regionalverbandsbrandmeister

Der Brandinspekteur wird nach § 31 SBKG durch bis zu zwei Kreisbrandmeister unterstützt und vertreten. Im Regionalverband Saarbrücken lautet die entsprechende Bezeichnung Regionalverbandsbrandmeister.

Gemeinde- oder Stadtebene

  • Wehrführer der Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr

Die Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr wird nach § 11 BrandSchOrgVO durch einen Wehrführer geleitet.

Orts- oder Einheitsebene

  • Löschbezirksführer

Die örtlichen Löschbezirke werden nach § 11 BrandSchOrgVO durch Löschbezirksführer geleitet.

Der Brandinspekteur nimmt die feuerwehrfachliche Funktion auf Landkreis- beziehungsweise Regionalverbandsebene wahr. Unterstützt und vertreten wird er durch Kreisbrandmeister beziehungsweise im Regionalverband Saarbrücken durch Regionalverbandsbrandmeister. Der Landesbrandinspekteur ist eine darüberliegende Landesfunktion und wird deshalb nicht als Kreisfunktion dargestellt.

Quellenstatus: Vollständig redaktionell geprüft · geprüft am 2026-07-31
Amtliche und ergänzende Quellen

Typische Prüffelder

Darauf kommt es im Landesrecht regelmäßig an

Die konkrete Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und den örtlichen Regelungen.

  1. 01

    Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinde, Landkreis und Land

  2. 02

    Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

  3. 03

    Bestellung, Abberufung und Verantwortung von Führungskräften

  4. 04

    Freistellung, Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

  5. 05

    Kostenersatz, Satzungsrecht und Verwaltungsverfahren

Fachliche Vertiefung

Passende Fachartikel

Die Artikel erläutern zentrale Themen bundeslandübergreifend. Für die konkrete Anwendung ist anschließend das jeweilige Landesrecht heranzuziehen.

01Organisation der Freiwilligen Feuerwehr02Bestellung und Ernennung von Feuerwehrführungskräften03Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen04Freistellung für den Feuerwehrdienst05Kostenersatz für Feuerwehreinsätze06Anhörung vor belastenden Maßnahmen

Vor einer Entscheidung

Vier Ebenen gemeinsam prüfen

  1. 1
    Landesgesetz

    Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Zuständigkeit bestimmen.

  2. 2
    Verordnungen und Erlasse

    Ergänzende landesrechtliche Vorgaben und Vollzugshinweise berücksichtigen.

  3. 3
    Kommunale Regelungen

    Satzung, Dienstanweisungen und örtliche Zuständigkeitsordnung prüfen.

  4. 4
    Konkreter Sachverhalt

    Tatsachen, Beteiligte, Fristen und Verfahrensstand vollständig erfassen.

Konkreter Einzelfall

Landesrecht sicher anwenden

Bei Personalmaßnahmen, Satzungsfragen, Organisationsentscheidungen oder Kostenbescheiden müssen Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Sachverhalt sorgfältig zusammengeführt werden.