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Landesrecht-Navigator · SN

Feuerwehrrecht
in Sachsen.

Das sächsische Gesetz verbindet Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in einem gemeinsamen Regelungswerk.

Zentrales Landesgesetz

Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

Amtliche Gesetzesfassung aufrufen

Organisation und Ausbildung

Feuerwehrstruktur in Sachsen

Die Angaben werden zentral gepflegt und zugleich für die bundesweiten Übersichten und öffentlichen Datenschnittstellen verwendet.

Feuerwehrführung

Führungsfunktionen in Sachsen

Führungsfunktionen aus Sachsenbundesweit vergleichen

Kreis- oder Landkreisebene

  • Kreisbrandmeister

Der Landkreis bestellt nach § 24 SächsBRKG einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister.

Unterstützende Kreisebene

  • Stellvertretender Kreisbrandmeister

Der Landkreis kann nach § 24 Absatz 3 SächsBRKG eine oder mehrere Personen zur Stellvertretung des Kreisbrandmeisters bestellen.

Gemeinde- oder Stadtebene

  • Gemeindewehrleiter

Der Gemeindewehrleiter leitet nach § 17 SächsBRKG die Gemeindefeuerwehr.

Orts- oder Einheitsebene

  • Ortswehrleiter

Ortsfeuerwehren werden nach § 17 SächsBRKG durch Ortswehrleiter geführt.

Das SächsBRKG verwendet als gesetzliche Funktionsbezeichnungen Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und Kreisbrandmeister. Eine gesonderte gesetzliche Bezeichnung Stadtwehrleiter wird in der Vergleichsdarstellung nicht geführt.

Quellenstatus: Vollständig redaktionell geprüft · geprüft am 2026-07-31
Amtliche und ergänzende Quellen

Typische Prüffelder

Darauf kommt es im Landesrecht regelmäßig an

Die konkrete Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und den örtlichen Regelungen.

  1. 01

    Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinde, Landkreis und Land

  2. 02

    Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

  3. 03

    Bestellung, Abberufung und Verantwortung von Führungskräften

  4. 04

    Freistellung, Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

  5. 05

    Kostenersatz, Satzungsrecht und Verwaltungsverfahren

Fachliche Vertiefung

Passende Fachartikel

Die Artikel erläutern zentrale Themen bundeslandübergreifend. Für die konkrete Anwendung ist anschließend das jeweilige Landesrecht heranzuziehen.

01Organisation der Freiwilligen Feuerwehr02Bestellung und Ernennung von Feuerwehrführungskräften03Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen04Freistellung für den Feuerwehrdienst05Kostenersatz für Feuerwehreinsätze06Anhörung vor belastenden Maßnahmen

Vor einer Entscheidung

Vier Ebenen gemeinsam prüfen

  1. 1
    Landesgesetz

    Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Zuständigkeit bestimmen.

  2. 2
    Verordnungen und Erlasse

    Ergänzende landesrechtliche Vorgaben und Vollzugshinweise berücksichtigen.

  3. 3
    Kommunale Regelungen

    Satzung, Dienstanweisungen und örtliche Zuständigkeitsordnung prüfen.

  4. 4
    Konkreter Sachverhalt

    Tatsachen, Beteiligte, Fristen und Verfahrensstand vollständig erfassen.

Konkreter Einzelfall

Landesrecht sicher anwenden

Bei Personalmaßnahmen, Satzungsfragen, Organisationsentscheidungen oder Kostenbescheiden müssen Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Sachverhalt sorgfältig zusammengeführt werden.