Zentrales Landesgesetz
Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein
Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.
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