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Landesrecht-Navigator · TH

Feuerwehrrecht
in Thüringen.

Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bildet den Rahmen für kommunale Gefahrenabwehr und Feuerwehrorganisation.

Zentrales Landesgesetz

Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Das Landesgesetz bildet den rechtlichen Ausgangspunkt. Je nach Fragestellung müssen zusätzlich Ausführungsverordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Dienstanweisungen und aktuelle gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden.

Amtliche Gesetzesfassung aufrufen

Organisation und Ausbildung

Feuerwehrstruktur in Thüringen

Die Angaben werden zentral gepflegt und zugleich für die bundesweiten Übersichten und öffentlichen Datenschnittstellen verwendet.

Feuerwehrführung

Führungsfunktionen in Thüringen

Führungsfunktionen aus Thüringenbundesweit vergleichen

Kreis- oder Landkreisebene

  • Kreisbrandinspektor

Der Kreisbrandinspektor nimmt die zentrale feuerwehrfachliche Funktion des Landkreises nach § 16 ThürBKG wahr.

Unterstützende Kreisebene

  • Kreisbrandmeister

Der Landkreis bestellt nach § 16 ThürBKG Kreisbrandmeister zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors; ein Kreisbrandmeister nimmt dessen Vertretung wahr.

Gemeinde- oder Stadtebene

  • Gemeindebrandmeister
  • Stadtbrandmeister

Die Gemeindefeuerwehr wird nach § 18 ThürBKG durch einen Gemeindebrandmeister geleitet. In Städten wird die Bezeichnung Stadtbrandmeister verwendet.

Orts- oder Einheitsebene

  • Wehrführer der Ortsteilfeuerwehr

Bestehen Ortsteilfeuerwehren, werden diese nach § 18 ThürBKG durch Wehrführer geleitet.

Das zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene ThürBKG verwendet auf Gemeindeebene die Bezeichnung Gemeindebrandmeister beziehungsweise in Städten Stadtbrandmeister. Ortsteilfeuerwehren werden durch Wehrführer geleitet.

Quellenstatus: Vollständig redaktionell geprüft · geprüft am 2026-07-31
Amtliche und ergänzende Quellen

Typische Prüffelder

Darauf kommt es im Landesrecht regelmäßig an

Die konkrete Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und den örtlichen Regelungen.

  1. 01

    Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinde, Landkreis und Land

  2. 02

    Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen

  3. 03

    Bestellung, Abberufung und Verantwortung von Führungskräften

  4. 04

    Freistellung, Verdienstausfall und Erstattungsansprüche

  5. 05

    Kostenersatz, Satzungsrecht und Verwaltungsverfahren

Fachliche Vertiefung

Passende Fachartikel

Die Artikel erläutern zentrale Themen bundeslandübergreifend. Für die konkrete Anwendung ist anschließend das jeweilige Landesrecht heranzuziehen.

01Organisation der Freiwilligen Feuerwehr02Bestellung und Ernennung von Feuerwehrführungskräften03Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen04Freistellung für den Feuerwehrdienst05Kostenersatz für Feuerwehreinsätze06Anhörung vor belastenden Maßnahmen

Vor einer Entscheidung

Vier Ebenen gemeinsam prüfen

  1. 1
    Landesgesetz

    Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Zuständigkeit bestimmen.

  2. 2
    Verordnungen und Erlasse

    Ergänzende landesrechtliche Vorgaben und Vollzugshinweise berücksichtigen.

  3. 3
    Kommunale Regelungen

    Satzung, Dienstanweisungen und örtliche Zuständigkeitsordnung prüfen.

  4. 4
    Konkreter Sachverhalt

    Tatsachen, Beteiligte, Fristen und Verfahrensstand vollständig erfassen.

Konkreter Einzelfall

Landesrecht sicher anwenden

Bei Personalmaßnahmen, Satzungsfragen, Organisationsentscheidungen oder Kostenbescheiden müssen Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Sachverhalt sorgfältig zusammengeführt werden.