Entlassung aus dem Dienst

Leider ist es manchmal notwendig, sich von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr zu trennen.
Eine Entlassung aus dem Feuerwehrdienst unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen.
Insbesondere die Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer regeln diese.

Feuerwehrleute wehren sich oft gegen ihren Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr. In den meisten Fällen sind die von uns gegen die Gemeinden geführten Widersprüche, Klagen und Eilverfahren erfolgreich.

Der Grund liegt meist in mangelnder Erfahrung der Verantwortlichen in der Gemeinde im Umgang mit Entlassungen im Feuerwehrdienst.
Das ist nachvollziehbar, da solche Maßnahmen glücklicherweise nur selten vorkommen.
Allerdings führen genau diese fehlende Erfahrung häufig zu formellen oder materiellen Fehlern – und diese lassen sich im weiteren Verfahren meist nicht mehr korrigieren.

Wir beraten Sie umfassend dazu, ob eine rechtssichere Entlassung aus der Feuerwehr möglich ist oder ob weitere vorbereitende Schritte erforderlich sind.
Die dabei entstehenden Kosten können sich lohnen, da teure Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen eine Entlassungsverfügung vermieden werden. Auch die Personalkosten, die mit solchen Verfahren verbunden sind, dürfen nicht unterschätzt werden. Selbst im Fall eines Widerspruchs ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass entlassene Personen in die Feuerwehr zurückkehren.
Dies hilft häufig, größere Unruhe innerhalb der betroffenen Feuerwehr sowie weitere Austritte von Mitgliedern zu vermeiden.

Aufgrund der rechtlichen Komplexität solcher Fälle nehmen Sie am besten direkt telefonisch Kontakt mit uns auf: +49 (0) 6107 701 6320. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Sie bei einer rechtssicheren Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr unterstützen können.