Entlassung aus dem Dienst

Leider ist es manchmal notwendig, sich von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zu trennen. Eine Entlassung aus dem Feuerwehrdienst unterliegt jedoch den strengen Vorgaben der Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer.
Häufig wehren sich Feuerwehrangehörige gegen ihre Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr. In den meisten Fällen sind die von uns geführten Widerspruchsverfahren, Anfechtungsklagen sowie Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz gegen die Gemeinden erfolgreich.
Der Grund liegt meist in der fehlenden Erfahrung von Führungskräften und beteiligten Personen in der Gemeinde beim Umgang mit Entlassungen im Feuerwehrdienst. Dies ist verständlich, da solche Maßnahmen glücklicherweise selten vorkommen. Doch oft lassen sich entstandene Formfehler oder materielle Fehler im späteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr beheben.
Wir beraten Sie umfassend, ob eine rechtssichere Entlassung aus der Feuerwehr möglich ist oder ob weitere Vorbereitungen getroffen werden sollten. Die entstehenden Kosten können sich lohnen, da teure Rechtsmittelverfahren gegen einen Entlassungsbescheid vermieden werden. Auch die Personalkosten für die Durchführung solcher Verfahren sollten nicht unterschätzt werden. Selbst bei eingelegten Rechtsmitteln ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass entlassene Personen wieder in den Feuerwehrdienst zurückkehren. Dies trägt häufig dazu bei, größere Unruhe in der betroffenen Feuerwehr und Mitgliederaustritte zu verhindern.
Aufgrund der rechtlichen Komplexität solcher Fälle nehmen Sie am besten direkt telefonisch Kontakt mit uns auf: +49 (0) 6107 701 6320. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Sie bei einer rechtssicheren Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr unterstützen können.