Kurzantwort
Zusammenfassung
Selbstständige erhalten regelmäßig keine Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Ihr Anspruch richtet sich unmittelbar nach dem jeweiligen Landesrecht und gegebenenfalls einer kommunalen Satzung. Ersetzt werden können je nach Regelung ein konkret nachgewiesener Verdienstausfall, Vertretungskosten oder ein begrenzter Pauschalbetrag.
Kausalität nachweisen
Der geltend gemachte Ausfall muss auf der konkreten Feuerwehrzeit beruhen.
Regelmäßige Arbeitszeit
Viele Regelungen knüpfen an die individuell übliche Arbeitszeit an.
Pauschale oder konkreter Schaden
Satzung und Landesrecht bestimmen, welches Berechnungsmodell gilt.
Rechtliche Einordnung
Kurzantwort
Selbstständige können nach Maßgabe des Landesrechts Ersatz ihres durch Feuerwehrdienst verursachten Verdienstausfalls verlangen. Nachweis, Pauschalen und Höchstbeträge unterscheiden sich je nach Bundesland und kommunaler Satzung.
Rechtliche Einordnung
Rechtliche Einordnung
Der Anspruch ersetzt keinen allgemeinen Zeitaufwand, sondern einen wirtschaftlichen Nachteil. Ob entgangener Gewinn, notwendige Vertretungskosten oder eine Pauschale angesetzt werden können, ist landesrechtlich zu prüfen.
Verfahren
Nachweis des Verdienstausfalls
Geeignete Unterlagen können Termin- und Auftragsnachweise, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerunterlagen, Stundenaufzeichnungen, Rechnungen oder Kosten einer notwendigen Ersatzkraft sein. Der Nachweis muss den Zusammenhang zwischen Feuerwehrzeit und wirtschaftlichem Nachteil erkennen lassen.
Umsatz ist nicht automatisch mit Verdienstausfall gleichzusetzen. Ersparte Aufwendungen, verschiebbare Leistungen, Nachholmöglichkeiten und ohnehin anfallende Betriebskosten können zu berücksichtigen sein.
Geschäftsgeheimnisse und steuerliche Informationen dürfen nur im erforderlichen Umfang verlangt und verarbeitet werden. Bei höheren oder ungewöhnlichen Forderungen kann eine abgestufte Nachweisprüfung sinnvoll sein.
Praxis
Praxisfall
Ein selbstständiger Handwerker sagt wegen eines Einsatzes einen fest vereinbarten Termin ab. Zu prüfen ist, ob der Auftrag verschoben werden konnte, ob tatsächlich Umsatz oder Gewinn entgangen ist und ob die kommunale Satzung einen Pauschalbetrag vorsieht.
Für Gemeinden
Für Gemeinden
Satzungen sollten klare, gleichmäßige und praktikable Nachweisregeln enthalten. Starre Pauschalen dürfen die gesetzliche Ermächtigung nicht überschreiten.
Für Führungskräfte
Für Führungskräfte
Die Feuerwehr bestätigt nur Einsatz- oder Dienstzeiten. Eine wirtschaftliche Bewertung gehört in das Verwaltungsverfahren der Gemeinde.
Für Feuerwehrangehörige
Für Feuerwehrangehörige
Unterlagen sollten zeitnah gesammelt werden. Bloße Umsatzangaben genügen nicht immer, weil ersparte Aufwendungen oder Nachholmöglichkeiten zu berücksichtigen sein können.
Häufige Fehler
Häufige Fehler
Umsatz und Gewinn gleichsetzen, pauschale Behauptungen ohne Belege, außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegende Chancen ansetzen oder kommunale Höchstbeträge ungeprüft anwenden.
Rechtliche Einordnung
Konkreter Verdienstausfall, Pauschale oder Vertretungskosten
Die Länder verwenden unterschiedliche Berechnungsmodelle. Möglich sind der Ersatz eines konkret glaubhaft gemachten Ausfalls, pauschalierte Stundensätze, gesetzliche oder satzungsrechtliche Höchstbeträge sowie der Ersatz nachgewiesener Vertretungskosten.
Welches Modell gilt, darf nicht frei gewählt werden, sondern ergibt sich aus Landesgesetz, Ausführungsverordnung und gegebenenfalls kommunaler Satzung. Eine Pauschale kann die Abwicklung erleichtern, darf aber die gesetzliche Ermächtigung nicht überschreiten.
Praxis
Umsatz, Gewinn und ersparte Aufwendungen unterscheiden
Ein ausgefallener Umsatz entspricht nicht ohne Weiteres dem wirtschaftlichen Nachteil. Maßgeblich kann vielmehr der entgangene Gewinn oder eine andere landesrechtlich bestimmte Berechnungsgröße sein.
Materialkosten, Fahrtkosten oder andere Aufwendungen, die wegen des Ausfalls nicht entstanden sind, können den ersatzfähigen Betrag mindern. Umgekehrt können tatsächlich angefallene Kosten einer Ersatzkraft eine geeignete Berechnungsgrundlage darstellen.
Für Gemeinden
Kommunale Satzung und Gleichbehandlung
Kommunale Satzungen sollten Anspruchsvoraussetzungen, Nachweisstufen, Stundensätze, Höchstbeträge, Antragsfristen und Zuständigkeiten eindeutig regeln. Sie dürfen die gesetzliche Anspruchsgrundlage weder unzulässig verkürzen noch ohne Ermächtigung erweitern.
Vergleichbare Tätigkeiten und Nachweislagen müssen nach sachgerechten, einheitlichen Maßstäben behandelt werden. Unterschiedliche Ergebnisse benötigen einen nachvollziehbaren tatsächlichen oder rechtlichen Grund.
Verfahren
Entscheidung, Kürzung und Rechtsschutz
Bei einer Kürzung sollte die Gemeinde offenlegen, welches Berechnungsmodell angewendet wurde, welche Nachweise anerkannt wurden und welche Positionen aus welchem Grund unberücksichtigt bleiben.
Pauschale Hinweise auf unzureichende Glaubhaftmachung genügen bei substantiierten Anträgen häufig nicht. Betroffene sollten Fristen und Rechtsbehelfsbelehrung prüfen und fehlende Unterlagen möglichst gezielt nachreichen.
Fazit
Fazit
Bei Selbstständigen kommt es auf ein transparentes, landesrechtskonformes Berechnungsmodell und nachvollziehbare Nachweise an.
Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung
Gesetze und Vorschriften
- Landesrechtliche Feuerwehrgesetze – Freistellung und Verdienstausfall – Die konkreten Ansprüche ergeben sich aus dem Feuerwehrrecht des jeweiligen Bundeslandes; Umfang, Verfahren und Höchstbeträge unterscheiden sich.
- § 21 BHKG Nordrhein-Westfalen – Lohnfortzahlung und Verdienstausfall – Beispiel einer landesrechtlichen Regelung zu Arbeitsentgeltfortzahlung, Arbeitgebererstattung und Ersatz für Selbstständige.
- § 45 SGB VII – Verletztengeld – Betrifft Leistungen nach einem Versicherungsfall; vom Verdienstausfall für die Teilnahme am Feuerwehrdienst zu unterscheiden.
- Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz – Gleichbehandlung – Kommunale Satzungen und Erstattungsentscheidungen müssen sachgerechte und gleichmäßige Maßstäbe verwenden.
- § 10 AVBayFwG – Erstattung von Verdienstausfall – Landesbeispiel für Höchstbetrag, Glaubhaftmachung und Ersatz nachgewiesener Vertretungskosten bei Selbstständigen.
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Kontakt aufnehmenHäufige Fragen
Reicht eine eigene Erklärung?
Je nach Satzung kann sie als Ausgangspunkt dienen. Bei höheren Beträgen dürfen regelmäßig zusätzliche Nachweise verlangt werden.
Wird entgangener Umsatz vollständig ersetzt?
Nicht zwingend. Häufig ist der tatsächliche Verdienstausfall beziehungsweise entgangene Gewinn maßgeblich.
Darf die Gemeinde pauschalieren?
Viele Landesgesetze erlauben Pauschalen oder Höchstbeträge. Ausgestaltung und Grenzen müssen zur gesetzlichen Ermächtigung passen.
Können Kosten einer Ersatzkraft verlangt werden?
Je nach Landesrecht können nachgewiesene Vertretungskosten anstelle oder innerhalb des Verdienstausfallanspruchs berücksichtigt werden.
Darf die Gemeinde Geschäftsunterlagen verlangen?
Nur soweit sie für die Prüfung erforderlich sind. Geschäftsgeheimnisse und steuerliche Daten müssen datensparsam und mit begrenztem Zugriff verarbeitet werden.
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Zuletzt aktualisiert:28. Juli 2026
