Kurzantwort
Zusammenfassung
Bei abhängig Beschäftigten besteht regelmäßig ein dreistufiges Modell: gesetzlich geschützte Freistellung, Fortzahlung des üblichen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber und Erstattung an den privaten Arbeitgeber durch die Gemeinde. Anspruchsinhaber, erfasste Entgeltbestandteile und Verfahren richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Kein doppelter Ersatz
Erstattet wird nur der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Ausfall.
Übliches Entgelt belegen
Grundlohn, regelmäßig anfallende Zulagen und Arbeitgeberanteile sind getrennt auszuweisen.
Arbeitgeber beantragt Erstattung
In vielen Ländern liegt der Erstattungsanspruch beim privaten Arbeitgeber.
Rechtliche Einordnung
Kurzantwort
Abhängig Beschäftigte behalten nach vielen Landesgesetzen für geschützte Feuerwehrzeiten ihren Anspruch auf das übliche Arbeitsentgelt. Der private Arbeitgeber kann die fortgezahlten Beträge regelmäßig bei der Gemeinde geltend machen.
Rechtliche Einordnung
Rechtliche Einordnung
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Anspruch des Feuerwehrangehörigen auf Freistellung und Entgeltfortzahlung sowie dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Anspruchsinhaber, Frist und Umfang können landesrechtlich abweichen.
Verfahren
Welche Entgeltbestandteile sind relevant?
Maßgeblich ist häufig das Arbeitsentgelt, das ohne die Ausfallzeit tatsächlich erzielt worden wäre. Dazu können Grundentgelt, regelmäßig anfallende Schicht-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge und weitere lohngebundene Leistungen gehören.
Variable Bestandteile müssen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angefallen sein. Rein hypothetische Mehrarbeit, nicht eingeplante Überstunden oder nur mögliche Prämien sind nicht ohne Weiteres erstattungsfähig.
Bruttoentgelt, Nettoentgelt und Arbeitgeberaufwand sind auseinanderzuhalten. Die Feuerwehr bestätigt nur die Dauer der geschützten Tätigkeit; der Arbeitgeber berechnet den arbeitsrechtlichen Ausfall.
Praxis
Praxisfall
Eine Schichtarbeiterin nimmt während ihrer Nachtschicht an einem Einsatz teil. Der Arbeitgeber weist Grundentgelt und regelmäßig anfallende Nachtzuschläge aus. Die Gemeinde prüft, welche Bestandteile nach Landesrecht erstattungsfähig sind.
Für Gemeinden
Für Gemeinden
Antragsformulare sollten Entgeltbestandteile, Ausfallzeit, Arbeitgeberanteile und Bestätigung des Feuerwehrdienstes getrennt abfragen.
Für Führungskräfte
Für Führungskräfte
Bescheinigt werden Feuerwehrzeiten, nicht arbeitsvertragliche Entgeltfragen. Die Berechnung bleibt Sache von Arbeitgeber und Gemeinde.
Für Feuerwehrangehörige
Für Feuerwehrangehörige
Eine eigene Verdienstausfallforderung ist bei abhängig Beschäftigten häufig nicht der richtige Weg. Zunächst ist zu klären, ob der Arbeitgeber Entgelt fortzahlt.
Häufige Fehler
Häufige Fehler
Brutto- und Nettoentgelt verwechseln, pauschale Zulagen ansetzen, Arbeitgeberanteile nicht ausweisen oder einen Anspruch des Beschäftigten annehmen, obwohl das Landesrecht den Arbeitgebererstattungsweg vorsieht.
Rechtliche Einordnung
Wer erhält welche Zahlung?
Abhängig Beschäftigte erhalten regelmäßig ihr Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber weiter. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gegen die Gemeinde steht nach vielen Landesgesetzen dem privaten Arbeitgeber zu.
Hat der Arbeitgeber kein Entgelt fortgezahlt, folgt daraus nicht automatisch ein unmittelbarer Zahlungsanspruch des Feuerwehrangehörigen gegen die Gemeinde. Zunächst müssen das einschlägige Landesrecht, die arbeitsrechtliche Situation und der dort vorgesehene Zahlungsweg geprüft werden.
Praxis
Schichtarbeit, Zuschläge und variable Vergütung
Bei Schichtarbeit ist entscheidend, welche konkrete Schicht oder Arbeitszeit wegen des Feuerwehrdienstes ausgefallen ist. Regelmäßig anfallende Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge können zum üblichen Entgelt gehören, wenn sie ohne die Freistellung tatsächlich entstanden wären.
Unregelmäßige Bereitschaften, Provisionen, Akkordlohn oder leistungsabhängige Bestandteile erfordern eine genauere Vergleichsberechnung. Pauschale Durchschnittswerte dürfen nur verwendet werden, wenn Landesrecht oder ein sachgerechtes Berechnungsverfahren dies tragen.
Rechtliche Einordnung
Keine Benachteiligung wegen des Feuerwehrdienstes
Die Teilnahme an gesetzlich geschütztem Feuerwehrdienst darf regelmäßig nicht zu arbeitsrechtlichen Nachteilen führen. Unzulässig können etwa pauschale Entgeltkürzungen, negative Dienstplangestaltung, Sanktionen oder Benachteiligungen bei beruflichen Entscheidungen sein.
Dies schützt nicht vor jeder organisatorischen Rückfrage des Arbeitgebers. Feuerwehrangehörige müssen planbare Abwesenheiten früh mitteilen und nicht planbare Einsätze nach den betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich anzeigen.
Verfahren
Streit über Arbeitsausfall und Nachweise
Streit entsteht häufig nicht über die Feuerwehrzeit selbst, sondern darüber, ob und in welchem Umfang Arbeitszeit oder Vergütung tatsächlich ausgefallen ist. Dienstplan, Arbeitsvertrag, Abrechnung, Einsatzbescheinigung und betriebliche Arbeitszeitaufzeichnung können hierfür relevant sein.
Gemeinde, Arbeitgeber und Feuerwehrangehörige sollten ihre jeweiligen Rollen wahren: Die Feuerwehr bescheinigt den Dienst, der Arbeitgeber den Entgeltausfall und die Gemeinde entscheidet über die öffentlich-rechtliche Erstattung.
Fazit
Fazit
Bei Arbeitnehmern ist die Rollenverteilung entscheidend: Arbeitgeber zahlt fort, Gemeinde erstattet nach Maßgabe des Landesrechts.
Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung
Gesetze und Vorschriften
- Landesrechtliche Feuerwehrgesetze – Freistellung und Verdienstausfall – Die konkreten Ansprüche ergeben sich aus dem Feuerwehrrecht des jeweiligen Bundeslandes; Umfang, Verfahren und Höchstbeträge unterscheiden sich.
- § 21 BHKG Nordrhein-Westfalen – Lohnfortzahlung und Verdienstausfall – Beispiel einer landesrechtlichen Regelung zu Arbeitsentgeltfortzahlung, Arbeitgebererstattung und Ersatz für Selbstständige.
- § 45 SGB VII – Verletztengeld – Betrifft Leistungen nach einem Versicherungsfall; vom Verdienstausfall für die Teilnahme am Feuerwehrdienst zu unterscheiden.
- Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz – Gleichbehandlung – Kommunale Satzungen und Erstattungsentscheidungen müssen sachgerechte und gleichmäßige Maßstäbe verwenden.
- Art. 9 Bayerisches Feuerwehrgesetz – Freistellung und Entgeltfortzahlung – Landesbeispiel für Benachteiligungsverbot, Freistellung und Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Verdienstausfall im Feuerwehrdienst rechtssicher klären
Wir unterstützen Gemeinden, Arbeitgeber und Feuerwehrangehörige bei Freistellung, Nachweisen, Erstattungsanträgen und landesrechtlichen Besonderheiten.
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Schildern Sie kurz den Sachverhalt und übersenden Sie vorhandene Schreiben oder Entscheidungen.
Kontakt aufnehmenHäufige Fragen
Wer stellt den Antrag?
In vielen Bundesländern der private Arbeitgeber. Das jeweils geltende Feuerwehrgesetz ist entscheidend.
Werden Zuschläge erstattet?
Regelmäßig nur soweit sie ohne die Ausfallzeit üblicherweise angefallen wären und nachgewiesen sind.
Kann der Arbeitnehmer selbst Verdienstausfall verlangen?
Bei fortgezahltem Entgelt regelmäßig nicht zusätzlich. Abweichende landesrechtliche Konstellationen sind gesondert zu prüfen.
Werden Nacht- oder Schichtzulagen berücksichtigt?
Sie können berücksichtigt werden, wenn sie ohne den Feuerwehrdienst tatsächlich und regelmäßig angefallen wären und das Landesrecht ihre Erstattung trägt.
Was gilt, wenn der Arbeitgeber kein Entgelt fortzahlt?
Dann müssen arbeitsrechtlicher Anspruch und landesrechtlicher Zahlungsweg gesondert geprüft werden. Ein unmittelbarer Anspruch gegen die Gemeinde folgt daraus nicht automatisch.
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Zuletzt aktualisiert:28. Juli 2026
