Fachartikel

Ehrenamt und Verdienstausfall

Verdienstausfall abhängig Beschäftigter im Feuerwehrdienst

Bei abhängig Beschäftigten erhält häufig nicht der Feuerwehrangehörige selbst eine Zahlung der Gemeinde. Vielmehr zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort und beantragt anschließend Erstattung.

Kurzantwort

Zusammenfassung

Bei abhängig Beschäftigten besteht regelmäßig ein dreistufiges Modell: gesetzlich geschützte Freistellung, Fortzahlung des üblichen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber und Erstattung an den privaten Arbeitgeber durch die Gemeinde. Anspruchsinhaber, erfasste Entgeltbestandteile und Verfahren richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Kein doppelter Ersatz

Erstattet wird nur der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Ausfall.

Übliches Entgelt belegen

Grundlohn, regelmäßig anfallende Zulagen und Arbeitgeberanteile sind getrennt auszuweisen.

Arbeitgeber beantragt Erstattung

In vielen Ländern liegt der Erstattungsanspruch beim privaten Arbeitgeber.

Rechtliche Einordnung

Kurzantwort

Abhängig Beschäftigte behalten nach vielen Landesgesetzen für geschützte Feuerwehrzeiten ihren Anspruch auf das übliche Arbeitsentgelt. Der private Arbeitgeber kann die fortgezahlten Beträge regelmäßig bei der Gemeinde geltend machen.

Rechtliche Einordnung

Rechtliche Einordnung

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Anspruch des Feuerwehrangehörigen auf Freistellung und Entgeltfortzahlung sowie dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Anspruchsinhaber, Frist und Umfang können landesrechtlich abweichen.

Verfahren

Welche Entgeltbestandteile sind relevant?

Maßgeblich ist häufig das Arbeitsentgelt, das ohne die Ausfallzeit tatsächlich erzielt worden wäre. Dazu können Grundentgelt, regelmäßig anfallende Schicht-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge und weitere lohngebundene Leistungen gehören.

Variable Bestandteile müssen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angefallen sein. Rein hypothetische Mehrarbeit, nicht eingeplante Überstunden oder nur mögliche Prämien sind nicht ohne Weiteres erstattungsfähig.

Bruttoentgelt, Nettoentgelt und Arbeitgeberaufwand sind auseinanderzuhalten. Die Feuerwehr bestätigt nur die Dauer der geschützten Tätigkeit; der Arbeitgeber berechnet den arbeitsrechtlichen Ausfall.

Praxis

Praxisfall

Eine Schichtarbeiterin nimmt während ihrer Nachtschicht an einem Einsatz teil. Der Arbeitgeber weist Grundentgelt und regelmäßig anfallende Nachtzuschläge aus. Die Gemeinde prüft, welche Bestandteile nach Landesrecht erstattungsfähig sind.

Für Gemeinden

Für Gemeinden

Antragsformulare sollten Entgeltbestandteile, Ausfallzeit, Arbeitgeberanteile und Bestätigung des Feuerwehrdienstes getrennt abfragen.

Für Führungskräfte

Für Führungskräfte

Bescheinigt werden Feuerwehrzeiten, nicht arbeitsvertragliche Entgeltfragen. Die Berechnung bleibt Sache von Arbeitgeber und Gemeinde.

Für Feuerwehrangehörige

Für Feuerwehrangehörige

Eine eigene Verdienstausfallforderung ist bei abhängig Beschäftigten häufig nicht der richtige Weg. Zunächst ist zu klären, ob der Arbeitgeber Entgelt fortzahlt.

Häufige Fehler

Häufige Fehler

Brutto- und Nettoentgelt verwechseln, pauschale Zulagen ansetzen, Arbeitgeberanteile nicht ausweisen oder einen Anspruch des Beschäftigten annehmen, obwohl das Landesrecht den Arbeitgebererstattungsweg vorsieht.

Rechtliche Einordnung

Wer erhält welche Zahlung?

Abhängig Beschäftigte erhalten regelmäßig ihr Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber weiter. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gegen die Gemeinde steht nach vielen Landesgesetzen dem privaten Arbeitgeber zu.

Hat der Arbeitgeber kein Entgelt fortgezahlt, folgt daraus nicht automatisch ein unmittelbarer Zahlungsanspruch des Feuerwehrangehörigen gegen die Gemeinde. Zunächst müssen das einschlägige Landesrecht, die arbeitsrechtliche Situation und der dort vorgesehene Zahlungsweg geprüft werden.

Praxis

Schichtarbeit, Zuschläge und variable Vergütung

Bei Schichtarbeit ist entscheidend, welche konkrete Schicht oder Arbeitszeit wegen des Feuerwehrdienstes ausgefallen ist. Regelmäßig anfallende Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge können zum üblichen Entgelt gehören, wenn sie ohne die Freistellung tatsächlich entstanden wären.

Unregelmäßige Bereitschaften, Provisionen, Akkordlohn oder leistungsabhängige Bestandteile erfordern eine genauere Vergleichsberechnung. Pauschale Durchschnittswerte dürfen nur verwendet werden, wenn Landesrecht oder ein sachgerechtes Berechnungsverfahren dies tragen.

Rechtliche Einordnung

Keine Benachteiligung wegen des Feuerwehrdienstes

Die Teilnahme an gesetzlich geschütztem Feuerwehrdienst darf regelmäßig nicht zu arbeitsrechtlichen Nachteilen führen. Unzulässig können etwa pauschale Entgeltkürzungen, negative Dienstplangestaltung, Sanktionen oder Benachteiligungen bei beruflichen Entscheidungen sein.

Dies schützt nicht vor jeder organisatorischen Rückfrage des Arbeitgebers. Feuerwehrangehörige müssen planbare Abwesenheiten früh mitteilen und nicht planbare Einsätze nach den betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich anzeigen.

Verfahren

Streit über Arbeitsausfall und Nachweise

Streit entsteht häufig nicht über die Feuerwehrzeit selbst, sondern darüber, ob und in welchem Umfang Arbeitszeit oder Vergütung tatsächlich ausgefallen ist. Dienstplan, Arbeitsvertrag, Abrechnung, Einsatzbescheinigung und betriebliche Arbeitszeitaufzeichnung können hierfür relevant sein.

Gemeinde, Arbeitgeber und Feuerwehrangehörige sollten ihre jeweiligen Rollen wahren: Die Feuerwehr bescheinigt den Dienst, der Arbeitgeber den Entgeltausfall und die Gemeinde entscheidet über die öffentlich-rechtliche Erstattung.

Fazit

Fazit

Bei Arbeitnehmern ist die Rollenverteilung entscheidend: Arbeitgeber zahlt fort, Gemeinde erstattet nach Maßgabe des Landesrechts.

Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung

Gesetze und Vorschriften

Individuelle Prüfung

Verdienstausfall im Feuerwehrdienst rechtssicher klären

Wir unterstützen Gemeinden, Arbeitgeber und Feuerwehrangehörige bei Freistellung, Nachweisen, Erstattungsanträgen und landesrechtlichen Besonderheiten.

Beratung und Vertretung anfragen

Schildern Sie kurz den Sachverhalt und übersenden Sie vorhandene Schreiben oder Entscheidungen.

Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Wer stellt den Antrag?

In vielen Bundesländern der private Arbeitgeber. Das jeweils geltende Feuerwehrgesetz ist entscheidend.

Werden Zuschläge erstattet?

Regelmäßig nur soweit sie ohne die Ausfallzeit üblicherweise angefallen wären und nachgewiesen sind.

Kann der Arbeitnehmer selbst Verdienstausfall verlangen?

Bei fortgezahltem Entgelt regelmäßig nicht zusätzlich. Abweichende landesrechtliche Konstellationen sind gesondert zu prüfen.

Werden Nacht- oder Schichtzulagen berücksichtigt?

Sie können berücksichtigt werden, wenn sie ohne den Feuerwehrdienst tatsächlich und regelmäßig angefallen wären und das Landesrecht ihre Erstattung trägt.

Was gilt, wenn der Arbeitgeber kein Entgelt fortzahlt?

Dann müssen arbeitsrechtlicher Anspruch und landesrechtlicher Zahlungsweg gesondert geprüft werden. Ein unmittelbarer Anspruch gegen die Gemeinde folgt daraus nicht automatisch.

Weiterarbeiten mit diesem Thema

Passende Hilfen und nächste Schritte

Zuletzt aktualisiert:28. Juli 2026

WikiFreistellung für Feuerwehrdienst im Feuerwehrrechts-WikiDie Freistellung ermöglicht Feuerwehrangehörigen, für gesetzlich erfasste Einsätze, Übungen oder Ausbildungen vorübergehend von ihrer Arbeitspflicht befreit zu werden.WikiVerdienstausfall im Feuerwehrrechts-WikiVerdienstausfall bezeichnet den wirtschaftlichen Nachteil, der durch die Teilnahme am Feuerwehrdienst während einer sonst möglichen Erwerbstätigkeit entsteht.WikiAnhörung im Feuerwehrrechts-WikiVor einer belastenden Entscheidung muss die betroffene Person regelmäßig Gelegenheit erhalten, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.WikiDatenschutz im Feuerwehrrechts-WikiDatenschutz regelt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten in der Feuerwehr erhoben, verwendet, gespeichert, übermittelt und gelöscht werden dürfen.WikiDienstpflicht im Feuerwehrrechts-WikiDienstpflicht bezeichnet die landesrechtlich und örtlich konkretisierte Verpflichtung von Feuerwehrangehörigen, ordnungsgemäß am Feuerwehrdienst mitzuwirken und rechtmäßige dienstliche Vorgaben zu beachten.WikiHaftung im Feuerwehrrechts-WikiHaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit für einen Schaden; im Feuerwehrdienst sind insbesondere Amtshaftung, persönlicher Regress und Organisationsverantwortung voneinander zu unterscheiden.WikiAkteneinsicht im Feuerwehrrechts-WikiAkteneinsicht ermöglicht Beteiligten, die entscheidungserheblichen Unterlagen eines Verwaltungsverfahrens einzusehen, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.