Was bedeutet Aufgabenentzug?
Ein Aufgabenentzug kann einzelne Tätigkeiten, Führungsaufgaben, Alarmierungsrechte, Zugänge oder organisatorische Zuständigkeiten betreffen, ohne die Mitgliedschaft vollständig zu beenden.
Maßgeblich sind Inhalt, Dauer und tatsächliche Wirkung. Eine neutral bezeichnete Umsetzung kann rechtlich eine schwerwiegende Maßnahme darstellen, wenn sie eine förmlich übertragene Funktion faktisch vollständig entzieht.
Aufgabenentzug, Dienstverbot, Amtsenthebung und Entlassung besitzen unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Treffen mehrere Wirkungen zusammen, müssen sie getrennt geprüft und begründet werden.
Worauf sollte in der Praxis geachtet werden?
- konkret entzogene Aufgaben feststellen
- Dauer und tatsächliche Auswirkungen prüfen
- Rechtsgrundlage und Zuständigkeit klären
- Anhörung und Sachverhaltsaufklärung prüfen
- Abgrenzung zu Dienstverbot und Amtsenthebung vornehmen
- mögliche Rechtsbehelfs- und Eilfristen beachten
