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Ehrenbeamtenverhältnis im Feuerwehrrecht

Ein Ehrenbeamtenverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Beamtenverhältnis, bei dem die übertragenen Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich wahrgenommen werden.

Personal und FührungAktualisiert am 02.08.2026
  • Feuerwehrführungskräfte
  • Gemeinden
  • Feuerwehrangehörige

Was bedeutet Ehrenbeamtenverhältnis?

Das Landesrecht kann vorsehen, dass bestimmte Feuerwehrführungskräfte in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.

Feuerwehrfunktion, Wahl, Bestellung oder Ernennung und beamtenrechtliche Rechtsstellung sind getrennt zu prüfen. Sie können miteinander verbunden sein, sind aber nicht zwingend identisch.

Bei einer Abberufung, Amtsenthebung oder Amtsniederlegung muss deshalb geklärt werden, welche Rechtspositionen betroffen sind und durch welchen Rechtsakt sie beendet werden.

Worauf sollte in der Praxis geachtet werden?

  1. anwendbares Landesrecht feststellen
  2. Wahl, Bestellung und Ernennung unterscheiden
  3. Beginn und Dauer des Ehrenbeamtenverhältnisses prüfen
  4. besondere Pflichten und Zuständigkeiten feststellen
  5. Beendigungsakt und mögliche Rechtsbehelfe getrennt prüfen

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