Was bedeutet Freistellung für Feuerwehrdienst?
Die Feuerwehrgesetze der Länder enthalten Regelungen zur Freistellung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger. Erfasst sein können insbesondere Einsätze, angeordnete Übungen, Ausbildungen und notwendige Wegezeiten.
Umfang, Anzeige- und Nachweispflichten sowie die Behandlung von Arbeitsentgelt unterscheiden sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Arbeitgeber können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Erstattungsansprüche gegen die zuständige Gemeinde oder den Feuerwehrträger besitzen. Freistellung und Verdienstausfallerstattung sind deshalb rechtlich miteinander verbunden, aber nicht identisch.
Worauf sollte in der Praxis geachtet werden?
- anwendbares Landesrecht bestimmen
- erfassten Feuerwehrdienst prüfen
- Arbeitgeber rechtzeitig informieren
- Teilnahme und Zeitumfang dokumentieren
- Arbeitsentgelt und Erstattungsweg klären
- Sonderregelungen für Selbstständige gesondert prüfen
