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Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrrecht

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen mit dem Ziel, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.

FeuerwehrorganisationAktualisiert am 02.08.2026
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Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung?

Gefährdungsbeurteilungen bilden eine Grundlage für sichere Arbeits- und Dienstbedingungen. Betrachtet werden Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Gebäude, Ausbildung, Übungen und organisatorische Abläufe.

Die Beurteilung darf sich nicht auf eine allgemeine Beschreibung typischer Feuerwehrrisiken beschränken. Sie muss die tatsächlichen örtlichen Bedingungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten berücksichtigen.

Aus den erkannten Gefährdungen sind geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen abzuleiten. Zuständigkeiten, Umsetzungsfristen und Wirksamkeitskontrollen sollten dokumentiert werden.

Worauf sollte in der Praxis geachtet werden?

  1. Tätigkeiten und Arbeitsbereiche vollständig erfassen
  2. Gefährdungen unter örtlichen Bedingungen bewerten
  3. geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
  4. Verantwortlichkeiten und Fristen bestimmen
  5. Feuerwehrangehörige unterweisen
  6. Wirksamkeit überprüfen und Dokumentation fortschreiben

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