Was bedeutet Sonderrechte?
Sonderrechte befreien die Feuerwehr nicht pauschal von allen Verkehrsregeln. Eine Abweichung ist nur zulässig, soweit sie zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dringend geboten ist.
Art und Umfang der zulässigen Abweichung richten sich nach Einsatzauftrag, Dringlichkeit, Verkehrslage, Sicht, Witterung, Fahrzeug und Gefahrenpotenzial. Je stärker von einer Verkehrsregel abgewichen wird, desto höher sind die Anforderungen an Aufmerksamkeit, Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft.
Sonderrechte sind vom Wegerecht zu unterscheiden. Das Wegerecht verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer erst bei blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn und unter den Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 StVO, sofort freie Bahn zu schaffen.
Auch bei bestehenden Sonderrechten müssen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt werden. Blaulicht, Einsatzhorn oder Zeitdruck schaffen keinen Anspruch auf eine bestimmte Geschwindigkeit und keine Vorfahrt um jeden Preis.
Worauf sollte in der Praxis geachtet werden?
- hoheitlichen Einsatzauftrag feststellen
- dringende Gebotenheit der Abweichung prüfen
- Sonderrechte und Wegerecht unterscheiden
- Verkehr, Sicht, Wetter und Fahrzeug berücksichtigen
- Geschwindigkeit und Fahrweise an das Risiko anpassen
- Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer beobachten
- Fahrerfreigabe und Fahrzeugbeherrschung sicherstellen
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Rechtsgrundlagen
Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht gelten auch bei Einsatzfahrten.
Erlaubt erforderliche Abweichungen bei hoheitlichen Aufgaben und begrenzt diese durch die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Regelt insbesondere die Voraussetzungen des Wegerechts mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn.
