Was bedeutet Gesetzliche Unfallversicherung?
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz kann Einsätze, Übungen, Aus- und Fortbildung, angeordnete Dienste, Gerätepflege und weitere organisatorisch eingebundene Feuerwehrtätigkeiten erfassen.
Entscheidend ist der innere Zusammenhang zwischen der konkreten Verrichtung und dem Feuerwehrdienst. Die bloße Mitgliedschaft genügt nicht. Private Tätigkeiten, erhebliche Umwege, eigenwirtschaftliche Unterbrechungen oder reine Vereinsveranstaltungen können außerhalb des Versicherungsschutzes liegen.
Auch der unmittelbare Weg zu einer versicherten Feuerwehrtätigkeit und zurück kann geschützt sein. Versicherungsschutz und straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit sind jedoch getrennt zu beurteilen.
Nach einem anerkannten Versicherungsfall kommen insbesondere Heilbehandlung, medizinische und berufliche Rehabilitation, Verletztengeld, Pflegeleistungen, Renten und gegebenenfalls satzungsabhängige Mehrleistungen in Betracht.
Über Anerkennung und Leistungen entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger durch Verwaltungsakt. Sachverhalt, dienstlicher Anlass, Unfallhergang, Beschwerden und Zeugen sollten deshalb frühzeitig und vollständig dokumentiert werden.
Worauf sollte in der Praxis geachtet werden?
- medizinische Versorgung unverzüglich sicherstellen
- Unfall der vorgesehenen Stelle melden
- dienstlichen Anlass und konkrete Tätigkeit dokumentieren
- Zeit, Ort, Ablauf und Zeugen festhalten
- Beschwerden vollständig ärztlich dokumentieren lassen
- Unfallanzeige auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
- Bescheide und Rechtsbehelfsfristen kontrollieren
- mögliche Mehrleistungen des Unfallversicherungsträgers prüfen
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Rechtsgrundlagen
Regelt den kraft Gesetzes versicherten Personenkreis.
Zentrale Vorschrift für Arbeits- und Wegeunfälle.
Regelt den Grundsatz und die Ziele der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen satzungsabhängige Mehrleistungen.
