Was bedeutet Verhältnismäßigkeit?
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt insbesondere Ausschluss, Dienstverbot, Aufgabenentzug und Amtsenthebung. Eine rechtlich mögliche Maßnahme ist nicht automatisch im konkreten Fall gerechtfertigt.
Regelmäßig ist zu prüfen, ob mildere Mittel den Zweck ebenso zuverlässig erreichen. Dazu können Gespräch, Auflage, Abmahnung, begrenzter Aufgabenentzug oder eine befristete Schutzmaßnahme gehören.
Die Abwägung sollte nicht nur im Ergebnis, sondern mit den maßgeblichen Tatsachen und Alternativen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Worauf sollte in der Praxis geachtet werden?
- legitimen Zweck konkret bestimmen
- Eignung der Maßnahme begründen
- mildere Mittel ernsthaft prüfen
- Belastung und Schutzinteresse abwägen
- Einzelfallumstände dokumentieren
