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Feuerwehrrecht und Feuerwehrpraxis

Rechtsanwalt Dr. Markus Cordt und Rechtsanwalt Andreas Stubbe sind seit ihrer Jugend aktive Mitglieder der Feuerwehr. Beide kennen den Einsatzdienst, die Ausbildung und die Organisation der Feuerwehr aus eigener Erfahrung. Diese Verbindung von juristischer Qualifikation und langjähriger Feuerwehrpraxis prägt ihre Beratung, Vertretung und Schulung im Feuerwehrrecht.

Rechtsanwalt Dr. Markus Cordt

Dr. Markus Cordt, MBA

Rechtsanwalt

Markus Cordt begann seine Feuerwehrlaufbahn im Alter von zehn Jahren in der Jugendfeuerwehr. Mit 17 Jahren wechselte er in die Einsatzabteilung seines Heimatortes. Anschließend war er in den Einsatzabteilungen Ginsheim-Gustavsburg und Marburg-Cappel tätig, in Ginsheim-Gustavsburg auch als Führungskraft. Seit 2016 unterstützt er die Einsatzabteilung an seinem heutigen Wohnort nahe Frankfurt.

Er hat rund 50 Lehrgänge und Seminare für die Feuerwehr absolviert, darunter die Lehrgänge zum Verbandsführer und zum Leiter einer Feuerwehr sowie „Führen im GABC-Einsatz“.

Markus Cordt promovierte im Arbeitsrecht und erwarb zusätzlich den Master of Business Administration (MBA). Zu seinen beruflichen Stationen zählen eine mehrjährige Tätigkeit als Konzernjurist sowie Dozententätigkeiten für den Arbeitgeberverband HessenChemie, den FORUM Verlag Herkert – unter anderem für das Magazin „Feuerwehr – Retten – Löschen – Bergen“ – und die Unfallkasse Hessen.

Rechtsanwalt Andreas Stubbe

Andreas Stubbe

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andreas Stubbe begann seine Feuerwehrlaufbahn ebenfalls im Alter von zehn Jahren in der Jugendfeuerwehr. Mit 17 Jahren wechselte er in die Einsatzabteilung der Feuerwehr Ginsheim-Gustavsburg. Er ist ausgebildeter Zugführer und hat zahlreiche Lehrgänge und Seminare auf Kreis- und Landesebene besucht. Dadurch kennt er die Anforderungen des Einsatzdienstes und die Verantwortung von Führungskräften aus eigener Praxis.

Andreas Stubbe war mehrere Jahre als Konzernjurist tätig und ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine anwaltliche Erfahrung und sein feuerwehrfachlicher Hintergrund fließen in die Bearbeitung feuerwehrrechtlicher Fragestellungen ein.

Feuerwehrrecht

Bundesweite anwaltliche Beratung im Feuerwehrrecht

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung bei einer feuerwehrrechtlichen Fragestellung? Wir beraten und vertreten Feuerwehrangehörige, Führungskräfte, Gemeinden und Träger der Feuerwehr bundesweit.

Beratung und Vertretung

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Anwaltliche Beratung im Feuerwehrrecht
Auch im Arbeitsrecht für Sie da

Tätigkeit im Arbeitsrecht

Beide Rechtsanwälte sind auch im Arbeitsrecht tätig und gehören der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Cordt an. Bei arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie dort weitere Informationen, Beratung und die passenden Kontaktmöglichkeiten.

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