Die Schulung im Verkehrsrecht erfüllt die Vorgaben an die Inhalte der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, wonach regelmäßig über die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr zu unterweisen ist.
Der Inhalt der Schulung geht jedoch weit darüber hinaus.
Ziel der Schulung ist, dass alle Feuerwehrangehörigen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Fahren zum Feuerwehrhaus sowie das Fahren von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal zur Einsatzstelle verstehen. Durch viele Beispiele aus der Rechtsprechung wird die Theorie gefestigt. Es wird darüber hinaus auch auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung hingewiesen.
Ziel der Schulung ist, dass alle Feuerwehrangehörigen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Fahren zum Feuerwehrhaus sowie das Fahren von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal zur Einsatzstelle verstehen. Durch viele Beispiele aus der Rechtsprechung wird die Theorie gefestigt. Es wird darüber hinaus auch auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung hingewiesen.
Durch das Vorhandensein diverser Videos, insbesondere von Dashcams, kann anschaulich erklärt werden, ob die Einsatzwagenfahrer sich korrekt verhalten haben und wer die Schuld an Unfällen trägt.
Daneben werden auch der Umgang mit Unfällen auf der Einsatzfahrt sowie strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Führen von Feuerwehrfahrzeugen im Straßenverkehr erläutert. Letzteres wird insbesondere immer dann relevant, wenn Feuerwehrfahrzeuge unter Alkoholeinfluss gefahren werden oder Fahrzeuge geführt werden, für die die notwendige Fahrerlaubnis nicht vorliegt.
Häufig wird davon ausgegangen, dass der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB (Strafgesetzbuch) eine Verurteilung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB (allgemein bekannt als “Fahrerflucht” oder “Unfallflucht”) oder Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB verhindert.
Häufig wird davon ausgegangen, dass der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB (Strafgesetzbuch) eine Verurteilung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB (allgemein bekannt als “Fahrerflucht” oder “Unfallflucht”) oder Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB verhindert.
Fahrt zum Feuerwehrhaus mit dem privaten PKW
Fahrt zur Einsatzstelle
Sonderrechte gem. § 35 StVO
„Wegerecht“ gem. § 38 StVO
Unfall auf der Anfahrt
Strafrechtliche Aspekte
Fahren von Feuerwehrfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis
Alkohol
Die Schulung eignet sich für alle Feuerwehrmitglieder. Ein Maschinistenlehrgang oder das Führen von Einsatzfahrzeugen ist keine Voraussetzung, da auch die Anfahrt zum Feuerwehrhaus bei einem Einsatz für diese Feuerwehrmitglieder relevant ist.
Der Inhalt dieser Schulung ist auf Wunsch (je nach gewünschter Schwerpunktsetzung) vollständig im Seminar “Recht für Führungskräfte: Intensivseminar” enthalten. Im “Überblick für Führungskräfte” wird in sehr verkürzter Form und mit nur wenigen Beispielen aus der Praxis auf die wichtigsten Fragen des Verkehrsrechts eingegangen. Beide Schulungen richten sich jedoch hauptsächlich an Führungskräfte und nicht wie diese Schulung an alle Feuerwehrangehörigen.
Diese Schulung ist auch als Übungsabend verfügbar – bei euch vor Ort oder online.
Ideal für die regelmäßige Fortbildung im Rahmen eures Dienstplans.
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